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Wiederaufstieg unserer Fußballer in die Kreisliga immer wahrscheinlicher

Aktualisiert: 8. Apr. 2021

Nun doch, der NFV Niedersachsen schlägt in der Tagesordnung des außerordentlichen Verbandstages am 27. Juni 2020 nur noch die Aufstiegsvariante ohne Abstieg für das Spieljahr 2019/2020 vor. Diesen Vorschlag zur Folge war eine Umfrage bei allen 33 Kreisen in Niedersachsen, die für nur einen Antrag stimmten. Anträge für eine andere Variante können von den Vereinen zwar noch gestellt werden, aber eine Mehrheit für den Vorschlag kann ich mir nicht mehr vorstellen. Ich meine, nun kann unser Trainerteam schon ein bisschen planen für die neue Saison. Gespannt bin ich, wie das Team den Abgang von Spielmacher und Torschützen Bjarne Raßmann verkraftet. Potenzial in der Mannschaft ist ja genügend vorhanden, um im nächsten Jahr eine spielstarke Mannschaft ins rennen zu schicken. Die jungen Spieler sind ja inzwischen reifer geworden und werden auch mehr Verantwortung übernehmen können. Dazu kommt noch, dass Trainer Jan Schmidt auf zwei Langzeitverletzte und zwei Spieler, die den Auslandsaufenthalt beendet haben, zurückgreifen kann. Die Personalie Torwart ist wohl ein bisschen dünn besetzt und da bin ich mal gespannt, ob da das Trainerteam eine Lösung parat hat. Als Fan der Mannschaft möchte ich mich für die guten Spiele bedanken und wünsche dem Trainerteam ein gutes Händchen bei der Weiterentwicklung der jungen Fußballer.



Hier der NFV Antrag im Detail. Auf dem Außerordentlichen Verbandstag wird der NFV den Antrag auf Saisonabbruch mit Aufstieg aber ohne Abstieg nach Quotientenregelung stellen. Die grundsätzlichen Details zu diesem Antrag erfahren Sie hier.


Saisonabbruch – mit Aufstieg, ohne Abstieg ❖ Meisterschaft:

• Absetzung aller ausstehenden Punkt- und Entscheidungsspiele (Punkt-, Relegations- und Aufstiegsspiele)

• Formal reguläres Saisonende 2019/20 zum 30. Juni 2020

• Formaler Saisonbeginn 2020/21 zum 1. Juli 2020 (Tatsächlicher Beginn erst nach staatl. Freigabe)

• Ermittlung von Abschlusstabelle durch Anwendung der Quotientenregelung anhand des Tabellenstandes vom 12. März (Datum der Corona bedingten Aussetzung des Spielbetriebes)

• Quotientenregelung: Der Quotient ist das Ergebnis der erreichten Punkte geteilt durch die Anzahl der ausgetragenen Spiele.

• Bei Gleichheit des Punkt-Quotienten (ergänzende Reihenfolge): Quotient Tordifferenz geteiltdurch Spiele, mehr erzielte Treffer, direkter Vergleich

• Direkte Aufsteiger gemäß Ausschreibung/Spielordnung

• Keine Absteiger

• Sofern ausschreibungsgemäß Relegations- und Aufstiegsspiele vorgesehen sind, gilt anhand des quotiert ermittelten Tabellenstandes folgendes:

• Potentielle Absteiger (Abstiegsrelegationsplatz) verbleiben in ihrer Spielklasse

• Potentielle Aufsteiger (Aufstiegs- bzw. Relegationsplatz) steigen in die nächst höhere Spielklasse auf (zusätzliche Aufsteiger neben direkten Aufsteigern)

• Keine weiteren Aufsteiger; Insbesondere keine weiteren Aufsteiger anhand von Relegations- oder Aufstiegsplätzen, die aufgrund einer Unterschreitung der Sollzahlen in der darüber liegenden Spielklasse ggf. anhand der Ausschreibung zusätzlich entstehen könnten

• Gilt für alle Spielklassen/Leistungsklassen der Senioren (Herren/Frauen/Altherren/Altsenioren) und im Jugendbereich in den Altersklassen der C- bis A-Jugend

• Gilt nicht für den Altersklassenbereich der G- bis D-Jugend

• In Staffeln, wo die Quotientenregelung nicht zur Ermittlung einer Abschlusstabelle herangezogen werden kann, müssen evtl. Aufsteiger auf alternativem Wege ermittelt werden (Losverfahren o.ä.)

• Für die Organisation des Spielbetriebes der Saison 2020/21 ff. werden die jeweils zuständigen Gliederungsebenen (Kreis, Bezirk, Verband) ermächtigt, abweichend von den geltenden Ordnungsbestimmungen (insbesondere § 18 SpO, § 14 JO) die vorgesehene Anzahl der Staffeln pro Leistungsklasse/Spielklasse und die Sollzahlen pro Staffel zu regeln.

• Durch die erhöhten Staffelstärken (vermehrter Aufstieg, kein Abstieg) können Staffelteilungen (z.B. 2 x 10 Mannschaften, statt 1 x 20 Mannschaften) oder alternative Spielformen (einfache Spielrunde, Play-Off-System, Entscheidungsspiele usw.) vorgenommen werden

• Alternative Rahmenterminpläne (Beginn nach staatl. Freigabe) müssen für die Saison 2020/21 bis zum 30.06.2021 oder darüber hinaus erarbeitet werden

• Bis spätestens zum Beginn der Saison 2023/24 ist der Spielbetrieb in die ordnungsrechtliche Sollstaffelgröße zurück zu führen


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